Verzicht auf Steuerbefreiung zulässig bei Vermietung an eine Gesellschaft, die ihrerseits einen Teil der Räume an eine Mitarbeiterin
zu Wohnzwecken vermietet
Leitsatz
1) Ein Unternehmer, der zwei Geschosse seines Hauses gegen Vereinbarung eines einheitlichen Mietpreises an eine Steuerberatungsgesellschaft
zur Nutzung als Büro vermietet, kann nach der in 1991 geltenden Rechtslage auch insoweit wirksam auf die Steuerbefreiung verzichten,
als die Beratungsgesellschaft eines der gemieteten Geschosse ihrerseits an eine freie Mitarbeiterin zu Wohnzwecken untervermietet.
2) Die Untervermietung an die freie Mitarbeiterin stellt keine rechtsmissbräuchliche Gestaltung i.S. des § 42 AO dar.
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