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FG Köln Urteil v. - 10 K 8907/97

Gesetze: EStG § 10 Abs 1 Nr 1a, EStG § 10 Abs 1 Nr 1a S 1, EStG § 12 Nr 1, EStG § 12 Nr 2, EStG § 10 Abs 1

Dauernde Last:

Kein Abzug einer dauernden Last, wenn der zwischen nahen Angehörigen geschlossene Übergabevertrag nicht tatsächlich durchgeführt wird

Leitsatz

Die steuerliche Anerkennung eines Übergabevertrages unter nahen Angehörigen erfordert, dass die vertraglich geschuldeten Leistungen auch tatsächlich vereinbarungsgemäß erbracht werden. Fehlt es daran, kommt der Abzug von Zahlungen an den Übergeber als dauernde Last nicht in Betracht.

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 196 Nr. 4
HAAAB-08784

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FG Köln, Urteil v. 19.09.2002 - 10 K 8907/97

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