Unbeschränkte Steuerpflicht bei Zusammenveranlagung
Leitsatz
Zur Annahme eines inländischen Wohnsitzes reicht es für Zwecke der Zusammenveranlagung von Ehegatten aus, wenn sich einer
von mehreren Wohnsitzen im Inland befindet. Sofern die den gemeinsamen Wohnsitz begründenden Räumlichkeiten zum dauerhaften
Wohnen geeignet sind und eine den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechende Bleibe darstellen, ist es
dabei unerheblich, in welchem zeitlichen Umfang die Wohnung benutzt wird und wo sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen
befindet.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 1335 Nr. 21 EFG 2002 S. 1198 EFG 2002 S. 1198 Nr. 19 KÖSDI 2002 S. 13486 Nr. 11 EAAAB-08772
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