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FG Köln Urteil v. - 10 K 6191/98 EFG 2000 S. 547

Gesetze: EStG § 9a S 1, EStG § 9 S 1, EStG § 9 S 1 Nr 2, EStG § 9b Abs 2

Werbungskosten:

Vorsteuerrückforderungsbetrag neben Werbungskostenpauschale

Leitsatz

Der nach § 9b Abs. 2 EStG als Werbungskosten zu behandelnde Vorsteuerrückforderungsbetrag kann als Korrekturbetrag zu den Absetzungen für Abnutzung i. S. d. § 9a Satz 2 EStG neben der Werbungskostenpauschale nach § 9a Satz 1 Nr 2 EStG abgezogen werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2000 S. 568 Nr. 11
EFG 2000 S. 547
NAAAB-08769

Preis:
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FG Köln, Urteil v. 23.02.2000 - 10 K 6191/98

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