Notwendiges Sonderbetriebsvermögen II bei Anteilen an Kapitalgesellschaften
Leitsatz
1) Anteile einzelner Mitunternehmer an einer Kapitalgesellschaft sind deren notwendigen Sonderbetriebsvermögen II zuzurechnen,
wenn die Kapitalgesellschaftsanteile dem Unternehmen der Mitunternehmerschaft oder der Beteiligung des einzelnen Mitunternehmers
unmittelbar dienen.
2) Ist die Mitunternehmerschaft selbst bereits mehrheitlich an der Kapitalgesellschaft beteiligt, kann ein unmittelbares Dienen
für das Unternehmen der Mitunternehmerschaft nicht angenommen werden. Dies gilt auch dann, wenn zwischen der Mitunternehmerschaft
und der Kapitalgesellschaft ein Organschaftsverhältnis besteht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 3 Nr. 1 EFG 2002 S. 1225 EFG 2002 S. 1225 Nr. 19 KÖSDI 2002 S. 13488 Nr. 11 PAAAB-08764
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