Aufwendungen für den Austausch einer asbesthaltigen Heizung als außergewöhnliche Belastung
Leitsatz
1) Es bestehen Bedenken, ob Aufwendungen für den Austausch einer 27 Jahre alten Elektrospeicher-Heizungsanlage mit einer wirtschaftlichen
Nutzungsdauer von 25 Jahren außergewöhnlich sind.
2) Ein bereits eingetretener wirtschaftlicher Verbrauch der ausgestauschten Geräte ist im Wege des Vorteilsausgleichs zu berücksichtigen.
3) Zwangsläufig können auch präventive Aufwendungen sein, wenn bei Unterlassen der Aufwendungen der Eintritt eines schwerwiegenden
Gesundheitsschadens nach wissenschaftlichen Erkenntnissen höchst wahrscheinlich ist.