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FG Köln Urteil v. - 10 K 2363/98 EFG 2002 S. 1183

Gesetze: EStG § 64 Abs 2, FGO § 60 Abs 3, AO 1977 § 174 Abs 5, EStG § 64 Abs 1

Kindergeld:

Haushaltszugehörigkeit eines Kindes bei Trennung der Eltern von Tisch und Bett in gemeinsamer Wohnung

Leitsatz

1) Leben Eltern getrennt von Tisch und Bett in der gemeinsamen Wohnung, lässt sich regelmäßig nicht feststellen, in welchem der beiden Haushalte das Kind vorrangig lebt, weil die gemeinsame Sorge beider Elternteile für das Kind trotz ihrer Trennung fortdauert. Die beruflich bedingte Abwesenheit eines Elternteils steht der Haushaltszugehörigkeit nicht entgegen, da der berufstätige Elternteil sonst unzulässig diskriminiert würde.

2) Bildet die Rechtmäßigkeit eines an einen Elternteil gerichteten Kindergeld-Rückforderungsbescheides den Streitgegenstand einer Klage, so muss der andere Elternteil nicht beigeladen werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 1183
EFG 2002 S. 1183 Nr. 18
EAAAB-08733

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FG Köln, Urteil v. 05.06.2002 - 10 K 2363/98

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