Verletzung der Ermittlungspflicht des FA bei Entschädigungsleistungen
Leitsätze
Das FA verletzt seine Ermittlungspflichten, wenn es bei einer im amtlichen Erklärungsvordruck nur hinsichtlich der betragsmäßigen
Höhe erfragten Arbeitnehmerabfindung weitergehende Ermittlungsmaßnahmen unterlässt. Das gilt zumindest dann, wenn eine interne
Verwaltungsanweisung die intensive Prüfung des außergewöhnlichen Sachverhalts "Abfindung, Entschädigung" vorschreibt. Dem
Steuerpflichtigen kann bei einer betragsmäßig zutreffenden Erklärung seiner Arbeitnehmerabfindung ein Verstoß gegen seine
Mitwirkungspflichten zumindest dann nicht vorgeworfen werden wenn seine rechtliche Subsumtion gut vertretbar ist. Unter diesen
Voraussetzungen scheidet eine Änderung eines Steuerbescheides nach § 173 Abs.1 Nr.1 AO wegen nachträglich bekannt gewordener
neuer Tatsachen aus.
Revision eingelegt (Az. des BFH: XI R 29/01).
Fundstelle(n): CAAAB-08712
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Online-Dokument
Finanzgericht Köln, Urteil v. 14.02.2001 - 4 K 5161/00
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