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BFH 20.05.1992 III B 110/91
Finanzgerichtsordnung; | notwendige Beiladung des Ehegatten (§ 60 FGO)
Möchte ein Stpfl. nach einer bereits erfolgten ESt-Zusammenveranlagung mit seinem Ehegatten durch Änderung seiner Wahl eine getrennte Veranlagung erreichen und besteht zwischen den Ehegatten Streit über die Zulässigkeit eines solchen Begehrens, so ist der andere Ehegatte zum finanzgerichtlichen Verfahren notwendig beizuladen ().