Nachträgliche Gewährung der Vorkostenpauschale bei bestandskräftigem Steuerbescheid
Leitsatz
1. Die Finanzbehörde ist berechtigt einen bestandskräftigen Steuerbescheid, in dem die Vorkostenpauschale nach § 10i EStG
gewährt wurde, nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO zu ändern, wenn innerhalb des maßgeblichen Drei-Jahres-Zeitraumes keine Eigenheimzulage
gewährt wird.
2. Der Erlass des Eigenheimzulagebescheids ist materielles Tatbestandsmerkmal der Vorkostenpauschale i.S.d. § 10i Abs. 1 Satz
1 Nr. 1 EStG dessen Ausbleiben ein den Steuervorteil beseitigendes rückwirkendes Ereignis bzw. dessen Ergehen ein den Steuervorteil
tatbestandlich begründendes, rückwirkendes Ereignis darstellt.