Wertpapiergeschäfte im größeren Umfang als private Vermögensverwaltung
Leitsatz
Wertpapiergeschäfte stellen, selbst wenn sie in größerem Umfang betrieben werden, im allgemeinen eine private Vermögensverwaltung
dar.
Eine gewerbliche Betätigung ist erst dann gegeben, wenn sich der Steuerpflichtige nach dem Gesamtbild der Verhältnisse wie
ein Händler verhält.
Merkmale, die der Tätigkeit das Gepräge eines Gewerbebetriebs geben, sind: Das Unterhalten eines Büros oder einer Organisation
zur Durchführung von Geschäften, das Ausnutzen des Marktes unter Einsatz beruflicher Erfahrungen sowie das Anbieten von Wertpapiergeschäften
gegenüber einer breiten Öffentlichkeit.
Fundstelle(n): DStRE 2000 S. 1018 Nr. 19 JAAAB-08685
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 15.12.1999 - 8 K 3068/94
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