Abgrenzung zwischen gewerblichem Grundstückshandel und privatem Grundstücksverkauf
Leitsatz
Betreibt ein Steuerpflichtiger einen gewerblichen Grundstückshandel gehört ein Grundstück nur dann zum Privatvermögen, wenn
das Grundstück aufgrund objektiver Merkmale eindeutig dem Privatvermögen zugeordnet werden kann.
Für den Nachweis einer privaten Vermögensverwaltung genügt regelmäßig weder die bloße Vermietung noch die Art der Bilanzierung
oder die vorübergehende Selbstnutzung.
Der Erwerb eines Grundstücks zum Zwecke der Alterssicherung, die Art der Finanzierung und die Höhe der Investition schließen
eine Veräußerung unter Ausnutzung substantieller Vermögenswerte nicht aus und sind daher keine ge-eigneten Kriterien zur Zuordnung
zum Privatvermögen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 130 Nr. 3 EFG 2001 S. 1309 EAAAB-08678
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 29.03.2001 - 8 K 1568/98
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