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Hessisches Finanzgericht Beschluss v. - 7 V 3847/02

Gesetze: FGO § 114 Abs. 1 Satz 1, UStG § 14 Abs. 1a

Legitimationsnachweis bei Auskünften von der Finanzbehörde

Leitsatz

1. Die bloße Möglichkeit beeinträchtigender Maßnahmen begründet noch keine Gefahr i.S.d. § 114 Abs. 1 FGO, vielmehr muss die Durchsetzbarkeit des Rechts in der Hauptsache ernstlich gefährdet sein.

2. Durch die sich aus § 14 Abs. 1a UStG ergebende Verpflichtung zur Angabe der Steuernummer auf Rechnungen besteht keine konkrete unmittelbare Gefährdung der Verletzung des Steuergeheimnisses oder des Datenschutzes, die die Erteilung eines Legitimationsnachweises in Form eines Kennwortschutzes für die Einholung von telefonischen Auskünften bei der Finanzbehörde durch eine einstweiligen Anordnung rechtfertigt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
INF 2003 S. 91 Nr. 3
UR 2003 S. 147 Nr. 3
KAAAB-08676

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Hessisches Finanzgericht, Beschluss v. 09.12.2002 - 7 V 3847/02

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