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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 7 K 3517/98

Gesetze: MinöStG § 4 Abs. 1 Nr. 2b, MinöStG § 1 Abs. 2 Nr. 5, MinöStG § 25 Abs. 1 Nr. 4

Steuerbefreiung von Mineralöl beim Betrieb einer Rollenoffsetdruckmaschine

Leitsatz

  1. Das beim Betrieb einer Rollenoffsetdruckmaschine verheizte Erdgas zur Trocknung der Papierbahnen ist nicht steuerbefreit i.S.d. § 4 Abs. 1 Nr. 2b MinöStG.

  2. Für die Frage der Gewährung der Steuerfreiheit ist nur der eigentliche, in erster Linie verfolgte Verwendungszweck entscheidend, nur nebenher oder erst spätere, nach der Ereichung des Hauptzwecks, stattfindende weitere Verwendszweck bleibt außer Betracht.

Fundstelle(n):
MAAAB-08671

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 11.03.1999 - 7 K 3517/98

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