Nachweis der Scheinunternehmenseigenschaft bei innergemeinschaftlichen Umsätzen
Leitsatz
1. Aus der Aberkennung der Identifikationsnummer kann nicht bereits geschlossen werden, daß es sich bei der Firma im Zeitpunkt
der Lieferung um ein nicht am Wirtschaftsleben tatsächlich teilnehmendes Unternehmen gehandelt hat.
2. Der Maßstab der Sorgfaltspflichten i.S.d. § 6a Abs. 4 UStG kann nur durch individuelle Besonderheiten der jeweiligen Geschäftsbeziehung,
nicht durch einen ganze Branchen ausschließenden Pauschalverdacht gesteigert werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 890 DAAAB-08661
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht, Beschluss v. 05.01.2001 - 6 V 4543/00
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