Keine Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze mit Spielautomaten
Leitsatz
1. Nach summarischer Prüfung ist es nicht gerechtfertigt, Umsätze mit Geldautomaten anders als Umsätze in zugelassenen öffentlichen
Spielbanken von jeder Besteuerung (sowohl aus Rennwett- und Lotteriegesetz als auch der Umsatzsteuer) freizustellen.
2. Eine Aussetzung der Vollziehung ohne Sicherheitsleistung kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn entweder der angefochtene
Verwaltungsakt mit Sicherheit oder großer Wahrscheinlichkeit rechtswidrig ist oder wenn die spätere Vollstreckung der Steuerforderung
infolge der Aussetzung der Vollziehung nicht gefährdet oder erschwert erscheint.
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 1627 EFG 2002 S. 1627 Nr. 24 CAAAB-08657
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Hessisches Finanzgericht, Beschluss v. 23.07.2002 - 6 V 2036/02
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