Wirtschaftliche Beteiligungsgleichheit als Voraussetzung zur Gewährung der Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 6 Abs. 3 GrEStG
bei Übertragungen zwischen Gesamthändern.
Leitsatz
Zur Gewährung der Grunderwerbsteuervergünstigung nach §§ 5 und 6 GrEStG wegen Beteiligungsgleichheit bei der Veräußerung eines
Grundstücks von einer Gesamthand an eine andere Gesamthand kommt es entscheidend auf die fortbestehende wirtschaftliche Beteiligung
der Gesellschafter am Grundstück und nicht nur auf eine bloße formale Beibehaltung einer Gesellschafterstellung an.
Eine formale Beteiligung an einer Gesamtheit besteht wirtschaftlich nicht fort, wenn die Beteiligten der erwerbenden Gesamthand
aufgrund der getroffenen Regelungen über die Geschäftsführung und die Stimmrechtsverhältnisse bis auf die Kontrollrechte nach
dem Handelsgesetzbuch keinerlei Einfluß auf die Geschäftsführung der erwerbenden Gesellschaft haben.
Fundstelle(n): EFG 2000 S. 1409 JAAAB-08620
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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 11.04.2000 - 5 K 2248/94
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