Konjunkturprognosen kein Grund zum Abweichen vom Stuttgarter Verfahren
Leitsatz
Das Stuttgarter Verfahren ist als ein geeignetes Schätzungsverfahren anerkannt, von dem mit Rücksicht auf die Gleichmäßigkeit
der Besteuerung nur abgewichen werden kann, wenn es im Ausnahmefall zu offensichtlich unrichtigen Ergebnissen führt.
Konjunkturschwankungen sind regelmäßig kein Umstand, der bei Anwendung des Stuttgarter Verfahrens zu offensichtlich unzutreffenden
Schätzungsergebnissen führt.
Konjunkturelle Prognosen sind keine ausreichend sichere Grundlage für das Vorliegen einer nachhaltig verschlechterten Ertragslage.
Fundstelle(n): EFG 2000 S. 1171 TAAAB-08608
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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 16.05.2000 - 4 K 802/98
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