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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 4 K 1182/98 EFG 2000 S. 756

Gesetze: InvZulG § 2 Abs. 1 Nr. 2

Investitionszulage bei verpachteten Tankstellen

Leitsatz

1. Zum Vorliegen einer Betriebsstätte bedarf es der tatsächlichen Verfügungsmacht des Investors über die betrieblichen Anlagen und Einrichtungen sowie die Ausübung einer eigengewerblichen Tätigkeit mit oder in diesen Anlagen.

2. Ein Tankstellenpächter der die Wartungs- und Betriebskosten der Tankstelle sowie die Personalverantwortung trägt, übt regelmäßig auch dann eine eigengewerbliche Tätigkeit aus, wenn er Kraftstoffe im Namen und für Rechnung des Verpächters auf Provisionsbasis verkauft.

3. Die investitionszulagenrechtliche Beurteilung rechtlich selbständiger Unternehmen als Einheit ist nur dann zulässig, wenn sie personell und sachlich miteinander verbunden sind.

4. Anlagevermögen eines vermieteten Unternehmens erfüllt nicht die Zugehörigkeitsvoraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 2 InvZulG.

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 756
RAAAB-08584

Preis:
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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 18.11.1999 - 4 K 1182/98

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