Erlöschen des Kindergeldanspruchs durch Weiterleitungserklärung bei Berechtigtenwechsel
Leitsatz
Die Zahlung eines Dritten führt nicht zum Erlöschen eines Kindergeldanspruchs, wenn die geschuldete Leistung durch die Finanzbehörde
zu erbringen ist
Ein Verrechnungsvertrag, der nach der Rechtsprechung Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis zum Erlöschen bringen kann,
liegt nicht vor, wenn in einem sog. Weiterleitungsfall von Kindergeld der (nunmehr) vorrangig Berechtigte bescheinigt, das
ihm zustehende Kindergeld von dem nachrangig Berechtigten erhalten zu haben.
Bei einem widersprüchlichen Verhalten des Erstattungsschuldners reicht die Vorlage eines vom Anspruchsberechtigten unterzeichneten
Vordrucks über den Berechtigtenwechsel nicht aus, um ein Erlöschen des Kindergeldanspruchs anzunehmen, wenn die einschlägigen
Vorschriften über die Durchführung des Berechtigtenwechsel nicht eingehalten wurden, aus denen sich deutlich ergibt, dass
das Arbeitsamt von der Kindergeldzahlung freigestellt wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): YAAAB-08573
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht v. 29.08.2000 - 3 K 3676/99
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