Erteilung einer Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
Leitsatz
1. Die Befreiung von der Steuerabzugverpflichtung des § 48b EStG ist eine Ausnahmeregelung für steuerlich zuverlässige Unternehmen,
die in einem besonderen Maße die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs verlangt, wenn sich nach Aktenlage Zweifel an
der steuerlichen Zuverlässigkeit des Steuerpflichtigen ergeben.
2. Rückständige Steuerschulden und die Nichterfüllung von Steuererklärungspflichten lassen auf die steuerliche Unzuverlässigkeit
des Steuerpflichtigen schließen und rechtfertigen die Versagung der Freistellungsbescheinigung.
Fundstelle(n): OAAAB-08559
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Hessisches Finanzgericht, Beschluss v. 22.03.2002 - 2 V 548/02