Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten beim abgestuften Anteilserwerb
Leitsatz
Der Veräußerung einer zunächst geringen Beteiligung, um in einer zweiten Stufe im Rahmen der bereits existierenden Gesellschaft
weitere Bruchteile steuerbegünstigt veräußern zu können, stellt einen Gestaltungsmissbrauch i.S.d. § 42 AO dar.
Das Einräumen einer unbedingten Option zum Erwerb von weiteren Anteilen ohne sich rechtlich vor zu behalten, diese zu widerrufen,
ist ein bedeutendes Indiz eine Aufsplittung eines einheitlichen Verkaufs zur Erlangung einer Steuervergünstigung.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 378 Nr. 6 KÖSDI 2002 S. 13228 Nr. 4 EAAAB-08558
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht, Beschluss v. 23.11.2001 - 2 V 5039/00
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