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Hessisches Finanzgericht Beschluss v. - 2 V 5039/00

Gesetze: AO § 42, EStG § 16 Abs. 1 Nr. 2

Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten beim abgestuften Anteilserwerb

Leitsatz

  1. Der Veräußerung einer zunächst geringen Beteiligung, um in einer zweiten Stufe im Rahmen der bereits existierenden Gesellschaft weitere Bruchteile steuerbegünstigt veräußern zu können, stellt einen Gestaltungsmissbrauch i.S.d. § 42 AO dar.

  2. Das Einräumen einer unbedingten Option zum Erwerb von weiteren Anteilen ohne sich rechtlich vor zu behalten, diese zu widerrufen, ist ein bedeutendes Indiz eine Aufsplittung eines einheitlichen Verkaufs zur Erlangung einer Steuervergünstigung.

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 378 Nr. 6
KÖSDI 2002 S. 13228 Nr. 4
EAAAB-08558

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Hessisches Finanzgericht, Beschluss v. 23.11.2001 - 2 V 5039/00

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