1. Die Frage, ob im Einzelfall die jeweils zutreffende Korrekturvorschrift in den Steuerbescheid aufgenommen worden ist, ist
keine Frage der Nichtigkeit des betreffenden Verwaltungsaktes sondern kann allenfalls zu dessen Rechtswidrigkeit führen.
2. Der objektive Erklärungswert eines Feststellungsbescheids ist trotz etwaiger formaler Mängel im Wege der Auslegung zu ermitteln.
3. Ist die Änderung eines Folgebescheids durch mehrere Änderungstatbestände materiell-rechtlich gedeckt, ist es unbeachtlich,
ob zwischen dem zuvor ergangenen Grundlagenbescheid und dem später erlassenen Folgebescheid hinsichtlich der Korrekturvorschrift
eine Verknüpfung fehlt; der fehlenden Angabe einer weiteren insoweit einschlägigen Korrekturvorschrift kommt keine Bedeutung
zu.
Fundstelle(n): AAAAB-08555
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 21.08.2002 - 2 K 722/97
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.