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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 2 K 1438/99 EFG 2000 S. 983

Gesetze: AO § 129 Satz 1, EigZulG § 9 Abs. 2 Satz 3

Offenbare Unrichtigkeit bei Übersehen eines Vordruckfeldes

Leitsatz

  1. Eine ähnliche offenbare Unrichtigkeit in Form eines mechanischen Versehens liegt vor, wenn das Finanzamt bei der Gewährung von Eigenheimzulage für mehrere Anspruchsberechtigte abweichend von der eindeutigen Regelung des § 9 Abs. 2 S. 2 EigZulG einem Anspruchsberechtigten die volle Eigenheimzulage gewährt, obwohl aus dem Berechnungsbogen erkennbar ist, daß der Bearbeiter die tatsächlichen Verhältnisse zutreffend erkannt und rechtlich gewürdigt hat.

  2. Hat der Bedienstete bei der Bearbeitung eines Antrages im Anschluß an eine Eintragung eine weitere Eintragung nicht vorgenommen, obwohl die Vordruckgestaltung einen ausdrücklichen Verweis auf das Ausfüllen dieses Vordruckfeldes enthält, stellt dies bei Bestehen einer klaren Rechtslage regelmäßig eine offenbare Unrichtigkeit in Form des Übersehens eines Bearbeitungsvorgangs dar.

  3. Der Umstand, daß die Eigenheimzulage mehrmals gezahlt wurde, läßt keinen Rückschluß auf eine über die Bescheiderstellung hinausgehende, weitergehende Überprüfung der Tatbestandsmerkmale durch den Beklagten zu.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 983
MAAAB-08538

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 14.06.2000 - 2 K 1438/99

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