Steuerliche Behandlung von Zuschüssen für die Vermietung an Wohnscheininhaber.
Leitsatz
1. Zuschüsse zur Finanzierung von Baumaßnahmen aus öffentlichen oder privaten Mitteln gehören zu den Einnahmen aus Vermietung
und Verpachtung, , wenn sie dem Zweck dienen, einen Ausgleich für eine dem Eigentümer und Vermieter im Wege einer Belegungs-
und Mietpreisbindung auferlegte bzw. von ihm übernommene Einschränkung seiner Eigentümer- und Verwertungsrechte zu schaffen.
2. Ein Zuschuss der dafür gewährt wird, dass der Steuerpflichtige für einen festgelegten Zeitraum nur an bestimmte Personen,
sog. ”Wohnungsnotstandsfälle”, die sich durch eine entsprechende Berechtigungsbescheinigung ausweisen, zu einer vorausbestimmten
Höchstmiete, vermietet, ist als Einnahme bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 157 EFG 2003 S. 157 Nr. 3 OAAAB-08533
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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 16.05.2002 - 1 K 4630/00
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