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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 1 K 4630/00 EFG 2003 S. 157

Gesetze: EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1EStG § 24 Nr. 1a II. WoBauG § 88d EStR Abschn. 163 Abs. 2

Steuerliche Behandlung von Zuschüssen für die Vermietung an Wohnscheininhaber.

Leitsatz

1. Zuschüsse zur Finanzierung von Baumaßnahmen aus öffentlichen oder privaten Mitteln gehören zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, , wenn sie dem Zweck dienen, einen Ausgleich für eine dem Eigentümer und Vermieter im Wege einer Belegungs- und Mietpreisbindung auferlegte bzw. von ihm übernommene Einschränkung seiner Eigentümer- und Verwertungsrechte zu schaffen.

2. Ein Zuschuss der dafür gewährt wird, dass der Steuerpflichtige für einen festgelegten Zeitraum nur an bestimmte Personen, sog. ”Wohnungsnotstandsfälle”, die sich durch eine entsprechende Berechtigungsbescheinigung ausweisen, zu einer vorausbestimmten Höchstmiete, vermietet, ist als Einnahme bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 157
EFG 2003 S. 157 Nr. 3
OAAAB-08533

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 16.05.2002 - 1 K 4630/00

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