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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 1 K 4081/99 EFG 2002 S. 111

Gesetze: BewG § 138 Abs. 5, AO § 179 Abs. 2, AO § 182, AO § 18 Abs. 1 Nr. 12

Bindungswirkung des Feststellungsbescheids des Lagefinanzamts bei einer Bedarfsfeststellung

Leitsatz

  1. Bei der Bedarfsfeststellung nach § 138 Abs. 5 BewG bezieht sich die Bindungswirkung des Feststellungsbescheids des Lagefinanzamts nicht auf die erbschaftssteuerliche Zurechnung des Grundstücks.

  2. Die Frage der Testamentsauslegung, zu der auch die Zurechnung eines Grundstücks gehört, obliegt originär dem Erbschaftssteuerfinanzamt.

  3. Wird bei einer Erbeinsetzung zu ¿ hinsichtlich eines Grundstücks im Wege der Teilungsanordnung bestimmt, dass das Grundstück einer der Erben gegen Zahlung eines hälftigen Ausgleichs, bemessen nach dem Grundstückswert, zum Alleineigentum erhalten und ein möglicher Mehrwert im Wege des Vorausvermächtnisses ausgeglichen werden soll, ergibt sich durch Auslegung, dass es sich dabei insoweit um eine hälftige Erbeinsetzung und kein Vermächtnis handelt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 111
EFG 2002 S. 111 Nr. 2
UAAAB-08531

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 18.09.2001 - 1 K 4081/99

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