Anwendung der großen Übergangslösungen bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.
Leitsatz
1. Maßgebend für die Beurteilung, ob es sich nach verändernden Baumaßnahmen noch um die der Übergangsregelung unterfallende
Wohnung handelt, oder ob ein neues Objekt entstanden ist, das insgesamt nicht mehr unter die große Übergangsregelung fällt,
ist eine Gesamtbetrachtung der Umstände des Einzelfalles, in die insbesondere die Größen- und Wertverhältnisse der Alt- und
Neubauteile nach Nutzflächen, Rauminhalt und Höhe der jeweiligen Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten sowie das äußere
Erscheinungsbild mit einzubeziehen sind.
2. Die Erweiterung der Wohnfläche durch einen Anbau um mehr als 50 Prozent, um den bisherigen Wohnbedarf von Eheleuten auf
die Bedürfnisse einer Familie mit Kindern zuzuschneiden, führt zu einer den Gesamteindruck prägenden Identitätsänderung des
Gebäudes, die eine Fortführung der Nutzungswertbesteuerung nicht möglich macht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 1165 EFG 2003 S. 1165 Nr. 16 QAAAB-08499
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 15.05.2002 - 13 K 3462/01
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