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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 13 K 3293/01 EFG 2002 S. 500

Gesetze: DVStB § 18 Abs. 3, GG Art. 3 Abs. 1

Prüfungszeitverlängerung bei schwerer Behinderung

Leitsatz

  1. Das Verpflichtungsbegehren auf Gewährung von Prüfungserleichterungen nach § 18 Abs. 3 DVStB muss nicht zwingend mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung verknüpft werden.

  2. § 18 Abs. 3 DVStB widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG, soweit er die Verlängerung der Bearbeitungszeit auf eine Stunde beschränkt.

  3. Eine Schreibzeitverlängerung zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile ist aus prüfungsorganisatorischen Gründen nur bis zu 50% möglich.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 500
EFG 2002 S. 500 Nr. 8
MAAAB-08496

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 19.11.2001 - 13 K 3293/01

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