Berufliche Veranlassung von Umzugskosten bei Rückumzug ins Ausland
Leitsatz
Umzugskosten für Auslandsumzüge sind Werbungskosten im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 1 und 2
EStG, wenn sie beruflich veranlaßt
sind und die Einkünfte der inländischen Besteuerung unterliegen.
Eine zu Werbungskosten führende berufliche Veranlassung ist bei Aufwendungen für den Rückumzug eines auf begrenzte Zeit vom
Ausland in das Inland abgeordneten Ausländers zu bejahen.
Eine berufliche Veranlassung eines Umzugs scheidet nicht bereits dann aus, wenn der Umzug aufgrund einer sicher in Aussicht
gestellten Versetzung erfolgt, die letztlich ausbleibt.
Ein beruflich veranlaßter Umzug ist jedoch dann nicht gegeben, wenn der Umzugsentschluß des Steuerpflichtigen im Ausgangspunkt
durch den Beruf des Klägers bestimmt war, diese Motivation später jedoch durch Umstände überlagert wird, die der allgemeinen
Lebensführung zuzurechnen und nicht von ganz untergeordneter Bedeutung sind.
Fundstelle(n): EFG 2000 S. 993 XAAAB-08488
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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 11.04.2000 - 13 K 1828/99
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