Verzicht auf ein Wohnrecht und Abschluss eines Mietvertrages als Gestaltungsmissbrauch
Leitsatz
1. Ein Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen bei dem eine Mieterhöhung und ein ordentliches Kündigungsrecht auf Lebenszeit
ausgeschlossen werden, hält einen Drittvergleich nicht stand und ist steuerlich nicht anzuerkennen.
2. In der Aufgabe eines dinglichen Wohnrecht ist bei gleichzeitig der Begründung einer dauernden Last und Abschluss eines
Mietvertrages mit einem Mietzins der der Höhe nach der dauernden Last entspricht, liegt jedenfalls dann ein Gestaltungsmissbrauch
im Sinne des § 42 AO vor, wenn in dem Mietvertrag sowohl ein ordentliches Kündigungsrecht als auch eine Mieterhöhung auf Lebenszeit
ausgeschlossen sind und die Vertragsbeteiligten faktisch ihre ursprünglichen Rechtspositionen beibehalten.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 1389 EFG 2003 S. 1389 Nr. 19 INF 2003 S. 728 Nr. 19 JAAAB-08484
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 26.05.2003 - 13 K 1469/02
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