Wiederbeschaffung von Hausrat bei Aussiedlern aus den ehemaligen Ostgebieten
Leitsatz
Ein unabwendbares Ereignis aus Gründen politischer Verfolgung liegt vor, wenn ein Verbleiben im Heimatland mit Gefahren für
Leib und Leben oder die persönliche Freiheit des Steuerpflichtigen verbunden wäre oder wenn durch die Intensität und Schwere
der Behinderung die Menschenwürde verletzt wird und die Erschwernisse über das hinausgehen, was die Bewohner des Heimatstaates
eines Steuerpflichtigen aufgrund des dort herrschenden Systems allgemein hinnehmen müssen.
Bei Aussiedlern aus den ehemaligen Ostblockstaaten ist nach dem in jedem Einzelfall zu prüfen, ob ein Verbleiben
im Heimatland mit Gefahren für Leib und Leben oder für die persönliche Freiheit des Steuerpflichtigen verbunden ist bzw. der
Steuerpflichtige im Heimatland ständiger staatlicher Diskriminierung und politischem Druck zum Verlassendes Landes ausgesetzt
war.
Zum Nachweis staatlicher Diskriminierung bedarf es einer substantiierten Darlegung und Glaubhaftmachung der individuellen
Lebensumstände, ein Verweis auf allgemeine Feststellungen die andere Jahre betreffen reicht nicht aus.
Fundstelle(n): VAAAB-08467
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 10.07.2001 - 12 K 197/99
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