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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - III 213/01 EFG 2003 S. 1200

Gesetze: FGO § 79, FGO § 79a, GKG § 68

Finanzgerichtsordnung/Gerichtskostengesetz: Gerichtskostenvorschuss

Leitsatz

Das Finanzgericht kann eine (nochmalige) Beweisaufnahme von einem Kostenvorschuss (des Klägers) abhängig machen, wenn sonst die (nochmalige) Kostenverauslagung durch die Staatskasse unverhältnismäßig wäre.

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 1069 Nr. 17
EFG 2003 S. 1200
EFG 2003 S. 1200 Nr. 16
DAAAB-08366

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Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 03.04.2003 - III 213/01

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