1. Im Gewinnfeststellungsverfahren ist eine Klage, dass es sich um freiberufliche und nicht um gewerbliche Einkünfte handele,
unzulässig.
2. Dass nach der Betriebsprüfung keine Schlussbesprechung stattgefunden hat, führt nicht zu einem Verwertungsverbot.
3. Dass im Kopf des Gewinnfeststellungsbescheids die GbR ohne einen Zusatz betreffend ihrer Beendigung aufgeführt ist, macht
den Bescheid nicht nichtig.
4. Wenn ein Gewinnfeststellungsbescheid mit einer Nebenbestimmung über die Aufhebung des Nachprüfungsvorbehalts verbunden
wird, können weder die Feststellungen noch die Nebenbestimmung isoliert angefochten werden.
5. Ein Bescheid über die Aufhebung eines Steuer- oder Gewinnfeststellungsbescheids ist dahin auszulegen, dass letzterer insgesamt
einschließlich der darin enthaltenen Nebenbestimmung über die Aufhebung des Nachprüfungsvorbehalts aufgehoben wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 820 CAAAB-08310
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 13.12.2002 - III 124/01
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