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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - IV 466/98

Gesetze: egv 3665/87 Art. 13

Handelsübliche Qualität von Zuchtrindern

Leitsatz

Angeblich reinrassige Zuchtrinder, die 1991 in Drittländer ausgeführt wurden, waren ohne die für den innergemeinschaftlichen Handel vorgeschriebenen Zuchtbescheinigungen und Gesundheitszeugnisse nicht von handelsüblicher Qualität.

Fundstelle(n):
TAAAB-08164

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 29.05.2002 - IV 466/98

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