Zu den Voraussetzungen einer Änderungsmöglichkeit nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO auf Grund neuer Tatsachen
Leitsatz
§ 173 Abs. 1 Nr. 1 AO begründet angesichts des zu lösenden Widerstreites zwischen Rechtssicherheit und Steuergerechtigkeit
einen Ausnahmefall von Korrekturmöglichkeiten bestandskräftiger Bescheide. Zu den Voraussetzungen einer Änderungsmöglichkeit
gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO aufgrund neuer Tatsachen, wenn für die Anerkennung von Mietverhältnissen die zu würdigenden Mietverträge
und die Hinweise auf eine begrenzte Nutzbarkeit seit Beginn des Veranlagungsverfahrens vorgelegen haben und ohne Anforderung
weiter angebotener Belege eine vorbehaltlose Veranlagung vorgenommen wurde, aber aus einem später ergangenen - angefochtenen
- Gerichtsbescheid für eine früheres Veranlagungsjahr Argumente für eine andere Entscheidung hergeleitet werden sollen.
Fundstelle(n): CAAAB-08135
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 28.11.2001 - III 5/01
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