Geschiedene Ehegatten: Übernahme der Barunterhaltspflicht gegenüber den volljährigen Kindern durch einen Elternteil nicht
ohne weiteres entgeltlich. - Überschusserzielungsabsicht im Zusammenhang mit einer fremdfinanzierten Leibrente
Leitsatz
Setzen sich geschiedene Eheleute in einem gerichtlichen Vergleich über ihre Vermögenswerte auseinander und übernimmt ein
Elternteil ohne erkennbare Gegenleistung die Barunterhaltspflicht gegenüber den volljährigen Kindern, kann nicht ohne weiteres
davon ausgegangen werden, dass diese Freistellung entgeltlich erfolgte.
Ist bei einer fremdfinanzierten Rente eine Überschusserzielungsabsicht nur im Fall einer frühzeitigen Kündigung des Darlehens
anzunehmen, muss die vorzeitige Kündigungsabsicht bei Abschluss der Verträge feststehen.
Fundstelle(n): BAAAB-08105
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 07.03.2002 - II 331/01
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