Schuldzinsen für ein Arbeitgeberdarlehen zum Erwerb von Genussrechten sind Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen
Leitsatz
Schuldzinsen für ein Arbeitgeberdarlehen zum Erwerb von Genussrechten an einem mit dem Arbeitgeber verbundenen Unternehmen
sind Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen und nicht bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, auch
wenn der Arbeitnehmer mit dem Anteilserwerb in erster Linie das Ziel verfolgt, seine besondere Verbundenheit mit dem Unternehmen
zu dokumentieren, um beruflich aufzusteigen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 861 Nr. 14 EFG 2002 S. 962 EFG 2002 S. 962 Nr. 15 IAAAB-08091
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 08.03.2002 - II 424/00
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