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Lohnsteuer; | Vertragsstrafen als Werbungskosten (§ 9 EStG)
Nach dem führt eine Vertragsstrafe zu WK bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, wenn ein AN eine Vertragsstrafe zahlen muß, weil er einen vereinbarten Dienstvertrag nicht eingehalten und statt dessen einen Vertrag mit einem anderen ArbG abgeschlossen und daraus Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt hat.