Offenbare Unrichtigkeit bei einem Grunderwerbsteuerbescheid / Vorliegen eines einheitlichen Vertragswerks
Leitsatz
Bei der Grunderwerbsteuer liegt eine offenbare Unrichtigkeit vor, wenn der Beamte beim Lesen des notariellen Kaufvertrags
versehentlich davon ausgeht, dass es sich um den Preis für das ganze Doppelhaus und nicht nur für die Doppelhaushälfte eines
Ehepaares handelt.
Ein einheitliches Vertragswerk liegt grunderwerbsteuerlich vor, wenn der Grundstückskaufvertrag auf den gleichzeitigen Bauwerkvertrag
Bezug nimmt.
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 589 Nr. 9 EFG 2002 S. 69 EFG 2002 S. 69 Nr. 2 CAAAB-07980
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 05.07.2001 - III 140/01