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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - III 140/01 EFG 2002 S. 69

Gesetze: AO § 129, GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 8 Abs. 1, GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1

Offenbare Unrichtigkeit bei einem Grunderwerbsteuerbescheid / Vorliegen eines einheitlichen Vertragswerks

Leitsatz

Bei der Grunderwerbsteuer liegt eine offenbare Unrichtigkeit vor, wenn der Beamte beim Lesen des notariellen Kaufvertrags versehentlich davon ausgeht, dass es sich um den Preis für das ganze Doppelhaus und nicht nur für die Doppelhaushälfte eines Ehepaares handelt.

Ein einheitliches Vertragswerk liegt grunderwerbsteuerlich vor, wenn der Grundstückskaufvertrag auf den gleichzeitigen Bauwerkvertrag Bezug nimmt.

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 589 Nr. 9
EFG 2002 S. 69
EFG 2002 S. 69 Nr. 2
CAAAB-07980

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 05.07.2001 - III 140/01

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