Steuererklärungspflicht eines Verfügungsberechtigten neben dem Sorgerechtsinhaber
Leitsatz
Wird nach einer Schenkung an ein Kind eine Vermögensübertragung und -anlage bewusst unter Ausschluss des Sorgerechtsinhabers
vorgenommen, treffen den im Einverständnis mit den Schenkungsbeteiligten Verfügenden die steuerlichen Erklärungspflichten.
Werden bei einer derartigen Zuwendung in einem Umfang von mehr als einer halben Million DM über Jahre hinaus mehrere Hunderttausend
DM in einem Schließfach verwahrt und ansonsten als Sparguthaben angelegt, ist bei lebensnaher Würdigung der Gesamtumstände
von einer vorsätzlichen Steuerhinterziehung auszugehen, insbesondere wenn in eigenen Sachen eine steuerliche Beratung stattfindet.
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