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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - VI 122/00 EFG 2001 S. 1372

Gesetze: EStG § 33 Abs. 1, EStG § 33 Abs. 2 Satz 1, EStG § 33b Abs. 3

Aufwendungen für behinderungsbedingte Unterbringung in betreuter Wohngemeinschaft als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz

Aufwendungen für die behinderungsbedingte Unterbringung in einer betreuten Wohngemeinschaft sind als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Behinderte können dabei zwischen dem Pauschbetrag gemäß § 33b EStG und dem konkreten Einzelnachweis gemäß § 33 EStG wählen.

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 1157 Nr. 21
EFG 2001 S. 1372
AAAAB-07946

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 11.05.2001 - VI 122/00

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