Erteilung einer Erlaubnis zum Bezug von Strom zu ermäßigtem Steuersatz im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes
Leitsatz
Eine Regelungsanordnung. durch die die vorläufige Verpflichtung zur Erteilung einer Erlaubnis zum Bezug von Strom zu einem
ermäßigten Steuersatz begehrt wird, nimmt das Ergebnis des Hauptsacheverfahrens vorweg. Eine solche Regelungsanordnung darf
nur ausnahmsweise ergehen, wenn ohne vorläufigen Rechtsschutz schwere und unzumutbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher
Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre.
Fundstelle(n): BAAAB-07937
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 11.06.2001 - IV 129/01
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