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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - IV 129/01

Gesetze: FGO § 114, StromStG § 4 Abs. 2, StromStG § 9 Abs. 3, StromStG § 9 Abs. 4, StromStG § 10 Abs. 1

Erteilung einer Erlaubnis zum Bezug von Strom zu ermäßigtem Steuersatz im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes

Leitsatz

Eine Regelungsanordnung. durch die die vorläufige Verpflichtung zur Erteilung einer Erlaubnis zum Bezug von Strom zu einem ermäßigten Steuersatz begehrt wird, nimmt das Ergebnis des Hauptsacheverfahrens vorweg. Eine solche Regelungsanordnung darf nur ausnahmsweise ergehen, wenn ohne vorläufigen Rechtsschutz schwere und unzumutbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre.

Fundstelle(n):
BAAAB-07937

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 11.06.2001 - IV 129/01

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