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Arbeitsrecht; | krankheitsbedingte Fehlzeiten im Arbeitszeugnis
Krankheitsbedingte Fehlzeiten darf der Arbeitgeber nicht in das dem Arbeitnehmer zu erteilende Zeugnis (§ 630 BGB) aufnehmen. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine eineinhalbjährige krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit ohne Unterbrechung vorgelegen hatte (ArbG Frankfurt/M, Urt. v. - 8 Ca 509/90 nrkr.). Das Gericht begründet seine Entscheidung mit den erheblichen Schwierigkeiten des Arbeitnehmers bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz und stellt dabei die Interessen des potentiellen neuen Arbeitgebers zurück.