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BMF 07.08.1992 IV A 1 S 7056a 135/92 IV A 3 S 7168 46/92

Umsatzsteuer; | Vermietung von Fahrzeug-Abstellplätzen (§ 4 Nr. 12 UStG)

Die Änderung des § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG durch das StÄndG 1992, durch die auch die langfristige Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen von der Steuerbefreiung ausgenommen worden ist, ist ab anzuwenden (Art. 40 Abs. 2 Satz 3 StÄndG, vgl. F. 7 S. 4053 unter II). Nach dem Ergebnis der Erörterung der obersten FinBeh des Bundes und der Länder kann sich ein Unternehmer, der vor dem Plätze für das Abstellen von Fahrzeugen nicht kurzfristig vermietet hat, unmittelbar auf Art. 13 Teil B Buchstabe b Nr. 2 der 6. EG-Richtlinie berufen, wenn die USt-Pflicht dieser Vermietungsumsätze wegen des damit verbundenen Rechts auf Vorsteuerabzug für ihn günstiger ist. Nach dieser Richtlinienvorschrift - die durch das (Slg. 1989 S. 2763, UR 1991 S. 42) verbindlich ausgelegt worden ist - ist die Steuerpflicht nicht von einer bestimmten Vermietung...

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