Widerstreitende Steuerfestsetzung im Verhältnis Grundlagenbescheid zu Folgebescheid
Leitsatz
Neue Würdigung eines vom Grundlagenbescheid (Gewinnfeststellung) nicht mehr erfassten Sachverhalts (Versorgungsrente) bei
der Veranlagung.
Die Vorschrift des § 174 AO wird nicht durch § 175 AO verdrängt.
Keine widerstreitende Steuerfestsetzung, wenn sich die in den verschiedenen Steuerbescheiden gezogenen Schlussfolgerungen
nicht gegenseitig ausschließen.
Doppelte Nichtberücksichtigung ist keine Doppelberücksichtigung im Sinne des § 174 Abs. 1 AO.
Auch keine Änderung nach § 173 Abs. 1 AO wegen doppelter Nichtberücksichtigung, sondern nur unter den engeren Voraussetzungen
des § 174 Abs. 3 AO.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2001 S. 389 Nr. 7 EFG 2000 S. 1159 UAAAB-07747
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