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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - VI 135/99 EFG 2000 S. 942

Gesetze: EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 32 Abs. 6 Satz 6

Übertragung des Kinderfreibetrages

Leitsatz

In einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft ist die Übertragung des Kinderfreibetrages auf die Partnerin der Mutter nicht möglich, weil insoweit weder ein Pflegschaftsverhältnis i.S.v. § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG besteht noch ein Stiefelternverhältnis angenommen werden kann (§ 32 Abs. 6 S. 6 EStG).

Die Nichtgewährung eines Kinderfreibetrages und Haushaltsfreibetrages an den alleinverdienenden Partner in einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft ist nicht verfassungswidrig.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStRE 2000 S. 974 Nr. 18
EFG 2000 S. 942
OAAAB-07723

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 03.05.2000 - VI 135/99

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