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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - II 228/98 EFG 2000 S. 846

Gesetze: AO § 223a Abs. 2 a, KStG § 27 Abs. 3

Erstmaliger Beschluss über offene Gewinnausschüttung für ein abgelaufenes Wirtschaftsjahr löst keinen abweichenden Zinslauf aus

Leitsatz

Der erstmalige Beschluss über eine offene Gewinnausschüttung für ein abgelaufenes Wirtschaftsjahr löst auch dann keinen abweichenden Zinslauf gem. § 233a Abs. 2a AO aus, wenn der Beschluss nicht in dem auf das Wirtschaftsjahr folgenden Jahr, sondern erst später gefasst wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2000 S. 999 Nr. 18
EFG 2000 S. 846
UAAAB-07708

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 14.03.2000 - II 228/98

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