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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - IV 4/00 EFG 2000 S. 1266

Gesetze: EWGVO-3665/87 Art. 18 Abs. 3 EWGVO-3665/87 Art. 47 Abs. 2 FGO§ 69 Abs. 2 FGO § 69 Abs. 3

Rückforderung zu Unrecht gewährter Ausfuhrerstattungen

Leitsatz

Werden Ausfuhrerstattungen zu Unrecht gewährt, weil erforderliche Nachweisunterlagen nicht vorgelegen haben, und wird dieser Irrtum erst nach Ablauf der Frist des Art. 47 Abs. 2 VO Nr. 3665/87 bemerkt, hat das HZA vor einer Rückforderung dem Ausführer eine Nachfrist zur Beibringung der Unterlagen einzuräumen.

Fundstelle(n):
DStRE 2000 S. 895 Nr. 16
EFG 2000 S. 1266
GAAAB-07688

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Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 07.03.2000 - IV 4/00

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