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Einkommensteuer; | Marktforscher ist weder beratender Betriebswirt noch diesem ähnlich (§ 18 EStG)
Nach dem ist ein selbständig tätiger Marktforscher weder beratender Betriebswirt noch übt er eine dem Beruf des beratenden Betriebswirts ähnliche freiberufliche Tätigkeit i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG aus (Anschl. an ,BStBl 1989 II 212). Der Senat nimmt Stellung zu den Voraussetzungen, unter denen ein Marktforscher wissenschaftlich tätig ist. Ob die Tätigkeit eines Marktforschers als wissenschaftlich zu qualifizieren ist, richtet sich nach Auffassung des Senats insbes. danach, ob die mit den einzelnen Aufträgen gestellten Aufgaben einen Schwierigkeitsgrad erreichen, wie ihn wissenschaftliche Prüfungsarbeiten oder Veröffentlichungen aufweisen. Zu einer wissenschaftlichen Tätigkeit gehöre ferner, daß sie von der Methodik her nachprüfbar und nachvollziehbar ist (Hinwei...