Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei vollständigem Wechsel einer nur Grundbesitz haltenden Personengesellschaft
Leitsätze
1. Der vollständige Wechsel der Gesellschafter einer nur Grundbesitz haltenden Personengesellschaft unterliegt als Rechtsmissbrauch
der Grunderwerbsteuer. Insoweit wird fingiert, daß die aus den Erwerbern der Gesellschaftsanteile bestehende Gesellschaft
den im Gesamthandseigentum der anteilsveräußernden Gesellschafter stehenden Grundbesitz kauft.
2. Die sinngemäße oder analoge Anwendung der Vorschriften über die Bemessungsgrundlage einschließlich des § 9 Abs. 2 Nr. 3
GrEStG Rechtsfolge des Missbrauchs von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten.
Fundstelle(n): EFG 2000 S. 578 EAAAB-07680
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 03.02.2000 - I 7/99
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